Glasurit 22-M60 Mischlack 3,5 Liter
Glasurit 22-M60 Mischlack 3,5 Liter
GLASURIT REIHE 22 – DAS HS-DECKLACKSYSTEM
Nur eine Lackschicht reicht vollkommen aus, um mit den High-Solid-Decklacken der Reihe 22 ein perfektes Lackierergebnis zu erzielen.
Denn Dank des besonders hohen Festkörpergehalts zeichnen sich die Lacke durch eine enorme Deckkraft aus, sind extrem ergiebig und zugleich lösemittelreduziert. Auch bei der Verarbeitung bieten sie Werkstätten echte Vorteile durch einen erstklassigen Verlauf und eine schnelle Trocknung.
Das Decklacksystem Reihe 22 hat sich seit über 10 Jahren erfolgreich im Markt bewährt. Die Decklacke der Glasurit Reihe 22 sind perfekt in das Glasurit RATIO HS System eingebunden und können dadurch besonders sparsam verarbeitet werden. Und noch ein Vorteil: Unter Verwendung von Glasurit Mischlack 522-MC35 und der VOC Härter 929-31, -33 und -34 ist die Reihe 22 VOC-konform gemäß EU-Richtlinie 2004/42/EG!
Achtung
Gefahrenhinweise:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie
anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle
kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
Sicherheitshinweise (Lagerung):
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Sicherheitshinweise (Entsorgung):
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
VOC Verordnung
Seit dem 1.1.2007 gilt die VOC Verordnung (2004/42/EC oder 1999/13/EC).
Produkte die der VOC Verordnung entsprechen, werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Wir müssen uns aber absichern das Kunden, die bei uns einen Lack erwerben der nicht den VOC Vorgabe entspricht, diesen auch nur für die von der VOC-Verordnung genannten Anwendungen einsetzen.
Nur für folgende Anwendungen dürfen Produkte, welche die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen, benutzt werden:
Restaurierung von Oldtimern oder Befüllen von Aerosol-Spraydosen.
Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte.
Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, sowie Industrielackierungen (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug).
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie mit der oben genannten Gesetzeslage vertraut sind und von der Connection-Company hierüber ausreichend informiert wurden. Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen werden. Die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der bei der Connection-Company gekauften Artikel geht somit auf den Käufer über.
Über diesen Downloadlink können Sie unser Formblatt zur VOC-Verordnung (2004/42/EC oder 1999/13/EC) herunterladen, welches Sie uns bitte einmalig unterschrieben zusenden wollen. Damit bestätigen Sie, das Sie nachfolgende Verordnung gelesen haben und sie anerkennen.
Seit dem 1.1.2007 gilt die VOC Verordnung (2004/42/EC oder 1999/13/EC).
Produkte die der VOC Verordnung entsprechen, werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Wir müssen uns aber absichern das Kunden, die bei uns einen Lack erwerben der nicht den VOC Vorgabe entspricht, diesen auch nur für die von der VOC-Verordnung genannten Anwendungen einsetzen.
Nur für folgende Anwendungen dürfen Produkte, welche die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen, benutzt werden:
Restaurierung von Oldtimern oder Befüllen von Aerosol-Spraydosen.
Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte.
Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, sowie Industrielackierungen (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug).
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie mit der oben genannten Gesetzeslage vertraut sind und von der Connection-Company hierüber ausreichend informiert wurden. Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen werden. Die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der bei der Connection-Company gekauften Artikel geht somit auf den Käufer über.
Über diesen Downloadlink können Sie unser Formblatt zur VOC-Verordnung (2004/42/EC oder 1999/13/EC) herunterladen, welches Sie uns bitte einmalig unterschrieben zusenden wollen. Damit bestätigen Sie, das Sie nachfolgende Verordnung gelesen haben und sie anerkennen.